Ungerechte Grundsteuer: Land und Kommunen müssen handeln

Ungerechte Grundsteuer: Land und Kommunen müssen handeln

Berechnungen der Kommunen zur neuen Grundsteuer zeigen, dass die Steuerlast für Gewerbegrundstücke stark sinken und für Grundstücke von Ein- und Zweifamilienhäusern erheblich steigen wird. Eine Ungerechtigkeit, die das Wohnen in NRW für Mieter und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern deutlich zu verteuern droht. Der Finanzminister will jetzt gegensteuern.

Die neue Grundsteuer wird teuer: Das droht zumindest Eigentümern und Mietern im Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus

Berechnungen der Kommunen zur neuen Grundsteuer zeigen, dass die Steuerlast für Gewerbegrundstücke stark sinken und für Grundstücke von Ein- und Zweifamilienhäusern erheblich steigen wird. Eine Ungerechtigkeit, die das Wohnen in NRW für Mieter und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern deutlich zu verteuern droht. Der Finanzminister will jetzt gegensteuern.

Düsseldorf. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt das Vorhaben von NRW-Finanzminister Optendrenk, gegen die ungleiche Neuverteilung der Grundsteuerbelastung vorzugehen. Landesverbandspräsident Konrad Adenauer erklärt dazu: „Wir freuen uns, dass Finanzminister Optendrenk das Problem erkannt hat und etwas gegen diese Ungerechtigkeit tun möchte. Sein Plan, den Kommunen zu erlauben, für Gewerbegrundstücke einen anderen Hebesatz festzulegen als für Wohngrundstücke, ist im Grundsatz richtig. Wir empfehlen jedoch, dass das Land auch die Steuermesszahlen anpasst.“

Die Steuermesszahlen fließen in die Berechnung der Grundsteuer ein und liegen aktuell für Gewerbegrundstücke bei 0,34 Promille und für Wohngrundstücke bei 0,31 Promille. „Das Land kann diese Steuermesszahlen ändern“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Durch eine Vergrößerung der Differenz zwischen den beiden Werten könnte erreicht werden, dass die Grundsteuerreform Gewerbegrundstücke weniger stark entlastet und Wohngrundstücke weniger stark belastet.“ Da das Land diese Anpassung für alle Kommunen zentral vornehmen kann, ließe sich damit ein großer Teil der neu entstandenen Ungerechtigkeit schnell und einfach korrigieren.

„Den Kommunen sollte aber auf jeden Fall die Möglichkeit eingeräumt werden, durch differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke die Unterschiede ausnivellieren zu können“, rät Amaya. „Das ist wichtig, weil die Belastungsverschiebungen durch die Grundsteuerreform nicht in allen Kommunen genau gleich hoch ausfallen.“ Land und Kommunen müssten jetzt gemeinsam eingreifen und verhindern, dass das Wohnen für selbstnutzende Eigentümer und für Mieter von Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus in Nordrhein-Westfalen künftig erheblich teurer wird. Mieter zahlen die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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