Grundsteuer-Reform: NRW verschickt jetzt Schätzungen

Grundsteuer-Reform: NRW verschickt jetzt Schätzungen

Die Reform der Grundsteuer sorgt weiterhin für Aufregung und viel Unverständnis in Nordrhein-Westfalen. Das umständliche Bundesmodell verlangt jedem Grundeigentümer eine Steuererklärung ab. Doch Hunderttausende haben die trotz längst verstrichener Frist bislang nicht abgegeben. Ihre Grundstückswerte werden jetzt einfach von den Behörden geschätzt.

Die Reform der Grundsteuer sorgt weiterhin für Aufregung und viel Unverständnis in Nordrhein-Westfalen. Das umständliche Bundesmodell verlangt jedem Grundeigentümer eine Steuererklärung ab. Doch Hunderttausende haben die trotz längst verstrichener Frist bislang nicht abgegeben. Ihre Grundstückswerte werden jetzt einfach von den Behörden geschätzt.

Düsseldorf. Ab heute (23. August 2023) verschicken die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen Grundsteuer-Feststellungsbescheide an jene Eigentümer, die bislang noch keine Feststellungserklärung abgegeben haben. Ihre Werte werden jetzt einfach durch die Behörden geschätzt. Betroffen sind davon rund 235.000 Haus- und Grundeigentümer. Das hat NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) der Rheinischen Post in einem heute erschienenen Interview gesagt.

„Die Schätzungen werden rechtskonform erfolgen“, erklärte Optendrenk der Zeitung. „Aber sagen wir es mal so: Sie werden nicht unter Wert ausfallen und sich wohl eher im oberen Drittel der Schätzrahmenbreite befinden.“ Daher ist es weiterhin sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben. Von der Pflicht dazu entbindet die Schätzung ohnehin nicht. Theoretisch könnten die Finanzämter sogar Zwangsgelder verhängen, um die Steuererklärungen beizutreiben. Davon will die Finanzverwaltung in NRW aber keinen Gebrauch machen, wie ein Sprecher gegenüber dem WDR erklärte.

Einsprüche wegen Verfassungsbedenken werden erstmal nicht beschieden

Von denjenigen Eigentümern, die eine Steuererklärung abgegeben und bereits den Bescheid dazu erhalten haben, hat eine rekordverdächtige Anzahl Einspruch dagegen eingelegt: Rund 800.000 solcher Einsprüche erreichten die Finanzämter bislang. Einige waren der Ansicht, ihre Grundstücke seien falsch bewertet worden. „Das prüfen wir und passen es gegebenenfalls an“, versprach Optendrenk im Interview mit der Rheinischen Post. Daneben haben aber auch viele wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer Einspruch eingelegt.

„Es war klar, dass es Musterverfahren geben würde, und jeder muss selbst entscheiden, ob er auf diesen Zug aufspringt“, sagte Optendrenk dazu. Und fügt einen entscheidenden Satz an: „Diese Fälle werden wir jetzt vorläufig erst einmal nicht bescheiden.“ Konsequenz: Solange die Einsprüche nicht abgelehnt sind, können die Betroffenen nicht vor Gericht ziehen – sie müssen es aber auch nicht, um die Verfahren offen zu halten und können abwarten, bis es höchstinstanzliche Rechtsprechung in dieser Frage gibt. Würden die Ansprüche einfach abgelehnt, müssten die Betroffenen binnen vier Wochen dagegen klagen.

Aufkommensneutrale Reform vielfach unwahrscheinlich

Die 235.000 Schätzungen, die jetzt verschickt werden, sind nur der Auftakt zum Abarbeiten der Ausstände. „Dann fehlen noch gut 300.000 Fälle, darunter unter anderen auch für Objekte des Bundes sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke“, berichtete Optendrenk der Rheinischen Post. Er zeigte sich aber zuversichtlich, dass die neue Grundsteuer fristgerecht 2025 in Kraft treten werde. Wie hoch die Steuerlast dann ausfallen wird, hängt entscheidend von den Hebesätzen ab, welche die Kommunen festlegen.

Die Politik hat versprochen, die Hebesätze würden so angepasst, dass die Reform für die Kommunen aufkommensneutral bleibe. Das Land NRW wird den Kommunen Rechnungen zur Verfügung stellen, welchen Hebesatz sie dafür wählen müssen. „Das wird ab Mitte 2024 erfolgen“, sagte Optendrenk der Zeitung. Damit lässt das Land den Kommunen viel Zeit, die Hebesätze vorher noch kräftig zu erhöhen. Wie die Medien derzeit berichten, machen zahlreiche Kommunen in NRW davon auch Gebrauch. Ohnehin sind sie jedoch an die Beispielrechnung vom Land nicht gebunden: „Da mischen wir uns nicht in die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung ein“, stellte Optendrenk klar.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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