Kehr- und Überprüfungsverordnung: Gebührenerhöhung droht

Schornsteinfeger sollen künftig höhere Gebühren verlangen. Das sieht ein Plan der Bundesregierung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung vor. In Zeiten, in denen die Belastung der Haushalte durch die Wohnnebenkosten stetig steigt, ist das eine kontraproduktive Maßnahme. Haus & Grund kritisiert die Pläne zur Gebührenerhöhung.

Schornsteinfeger sollen künftig höhere Gebühren verlangen. Das sieht ein Plan der Bundesregierung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung vor. In Zeiten, in denen die Belastung der Haushalte durch die Wohnnebenkosten stetig steigt, ist das eine kontraproduktive Maßnahme. Haus & Grund kritisiert die Pläne zur Gebührenerhöhung.

Berlin. Die Bundesregierung plant eine Erhöhung der Gebühren für Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid um durchschnittlich 15 Prozent. Nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) soll der für die Höhe der Gebühren maßgebliche Arbeitswert für sämtliche hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger von 1,05 Euro auf 1,20 Euro angehoben werden.

Die Feuerstättenschau muss zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt und bescheinigt werden. Zukünftig sollen auch die Preise für die Ersatzvornahme und die Mahngebühren amtlich festgelegt werden. Für die Ersatzvornahme werden eine Grundgebühr von 72 Euro sowie 1,20 Euro für jede Arbeitsminute vor Ort und für die Mahnung 6 Euro jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer vorgeschlagen.

Gebührenerhöhung für Schornsteinfeger: Kritik von Haus & Grund

Haus & Grund Deutschland hat in einer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf die vorgesehene Erhöhung der Wohnkosten und Mieten durch Anhebung des Arbeitswertes für sämtliche hoheitlichen Aufgaben der Schornsteinfeger abgelehnt. Die ebenfalls mit der Änderung der KÜO beabsichtigte Flexibilisierung der Kehrhäufigkeit bei Feuerstätten für feste Brennstoffe ist zwar zu begrüßen.

Sie wird aber durch eine unnötige bürokratische Hürde erschwert. Die Reduzierung der Kehrhäufigkeit bei rückstandsarmer Verbrennung kann nicht direkt vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger festgestellt werden. Vielmehr muss sie vom Eigentümer beantragt werden. Auch dies hat Haus & Grund bemängelt.

Steigende Wohnnebenkosten belasten Mieter und Eigentümer

Das Thema ist ein typisches Beispiel dafür, wie die Politik mit ihren Entscheidungen das Wohnen verteuert. Seit Jahren steigen die Betriebskosten unaufhörlich – 70 Prozent davon gehen auf die Kappe der Politik, wie der NRW-Wohnkostenbericht von Haus & Grund Rheinland Westfalen seit Jahren zeigt. Die Studie wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Wer sich an der Datenerhebung beteiligen möchte, findet hier alle weiteren Informationen zum NRW-Wohnkostenbericht sowie den Erhebungsbogen.

zurück zum News-Archiv